„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Zahlen und Fakten zu den Menschenrechten weltweit:
- Mindestens 113 Länder haben das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und die Pressefreiheit eingeschränkt.
- In 122 Ländern wurden Menschen gefoltert oder anderweitig misshandelt.
- Bewaffnete Gruppen begingen in mindestens 36 Ländern Menschenrechtsverstöße.
- Mehr als 60 Millionen Menschen sind weltweit aus ihrer Heimat vertrieben worden.
- Mindestens 61 Regierungen hielten gewaltlose politische Gefangene in Haft – Menschen, die lediglich ihre Rechte und Grundfreiheiten wahrgenommen hatten.
- Mindestens 156 Menschenrechtsverteidiger starben in den untersuchten Ländern in Haft oder wurden getötet.
- In mindestens 50 Prozent der Länder kam es zu unfairen Gerichtsverfahren. (In unfairen Verfahren gibt es keine Gerechtigkeit, weder für die Angeklagten noch für die Opfer oder die Öffentlichkeit.)
(Im Jahr 2015 hat Amnesty International die Menschenrechts- lage in 160 Ländern weltweit untersucht:
www.amnesty.at/de/view/files/download/)
Bsp.:Russland
Die Medien-, Meinungsäußerungs- und Versammlungs- freiheiten sind teilweise massiv eingeschränkt; regierungskritische JournalistenInnen und Menschenrechts- verteidigerInnen leiden unter Angriffen und Drohungen. Die Medienfreiheit war durch direkte staatliche Kontrolle und Selbstzensur 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus.
(
www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/russland/)
Bsp.: Ungarn
Ministerpräsident Viktor Orbán und die Fidesz-Partei haben seit ihrer Wahl 2010 die Medien Ungarns strukturell unter ihre Kontrolle gebracht. JournalistInnen sollen „ausgewogen berichten“ und die „menschliche Würde“ nicht verletzen – schwammige Formulierungen, die zu Selbstzensur führen. Eine Medienaufsichtsbehörde, deren Mitglieder von der Regierung ernannt werden, kann bei Verletzung dieser Vorgaben Strafen verhängen und Lizenzen entziehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde mit der staatlichen Nachrichtenagentur (MTI) verschränkt und bezieht von dort die meisten Meldungen.
(
www.reporter-ohne-grenzen.de/ungarn/)
Bsp.: Türkei
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2015 weiter untergraben. Es gab zahllose unfaire Strafverfahren gegen politisch aktive BürgerInnen, JournalistInnen und andere RegierungskritikerInnen. Dabei wurde auch auf die Antiterrorgesetze und Gesetze zu Beleidigung zurückgegriffen. Häufig wurden BürgerInnen wegen Beiträgen in sozialen Medien vor Gericht gestellt.
Die Regierung übte enormen Druck auf die Medien aus. Sie ging gezielt gegen Medienunternehmen und digitale Netzwerke vor und nahm einzelne kritische JournalistInnen ins Visier, die dann bedroht und von häufig unbekannten Tätern körperlich angegriffen wurden. JournalistInnen, die für Massenmedien arbeiteten,wurden entlassen, wenn sie regierungskritische Berichte veröffentlichten.
(
www.amnesty.de/jahresbericht/2016/tuerkei)
Bsp.: Polen
Reporter ohne Grenzen appelliert an die Europäische Union, die gravierenden Einschränkungen der Pressefreiheit in Polen zu verurteilen und das Land zur Einhaltung europäischer Standards zu verpflichten. Nach dem Ende Dezember 2015 verabschiedeten Mediengesetz planen die mit absoluter Mehrheit regierenden Nationalkonservativen weitere Schritte, um die reichweitenstärksten Medien im Land der totalen Lenkung des Staates zu unterwerfen.
Gesetze zur totalen Kontrolle der Medien
Ende Dezember 2015 hatte das polnische Parlament im Eiltempo ein Mediengesetz verabschiedet, das die Eigenständigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Nachrichtenagentur PAP empfindlich einschränkt. Die Chefs der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ernennt künftig nicht mehr der Nationale Rundfunkrat, sondern der Minister für Staatsvermögen.
Damit nicht genug: Ein weiteres Gesetz zur Reform der Medien liegt bereits in der Schublade und soll in den kommenden Monaten ins Parlament kommen. Es sieht vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Nachrichtenagentur PAP in staatliche Institutionen umzuwandeln, die traditionelle und christliche Werte vermitteln. Sie sollen von einem Direktor geführt werden, der gleichzeitig auch Chefredakteur ist. Die Arbeitsverträge sämtlicher MitarbeiterInnen der betroffenen Medien sollen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ungültig werden. Den neuen Direktoren stünde es dann frei, die JournalistInnen zu entlassen oder neue Arbeitsverträge abzuschließen. Beaufsichtigen soll die staatlichen Medien ein fünfköpfiger Rat der Volksmedien, dessen Mitglieder der Präsident und das ihm gefügige Parlament ernennen. Damit hätte die national-konservative PiS-Partei die absolute Kontrolle über die reichweitenstärksten Medien im Land.
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www.reporter-ohne-grenzen.de/polen/alle-meldungen/meldung/eu-muss-pressefreiheit-verteidigen/)